Bild gebrauchtwagen
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ID5
VW Hofmann
ID3 Hofmann Innen
ID3 Hofmann aussen
ID4 Hofmann

UVV

 

Die UVV-Prüfung:

In der DGUV Vorschrift 70 ist verankert, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge, einschließlich Dienstwagen mit Privatnutzung, mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand im Sinne des ArbSchG geprüft werden müssen. Unterjähriger Prüfbedarf kann sich ergeben, wenn außergewöhnliche Einsatzbedingungen (z. B. spezielle Belastungen oder überdurchschnittliche Benutzungszeit) vorhanden sind. Auch nach Unfällen muss eine Prüfung außerhalb des Jahresturnusses erfolgen. Das  gilt bespielsweise nach Veränderungen am Fahrzeug, nach längeren Zeiträumen der Nichtbenutzung des Fahrzeugs oder nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

Autohaus Alfred Hofmann GmbH
Carl-Zeiss-Straße 4
69190 Walldorf

Telefon: 06227 – 8648-0
Telefax: 06227 – 8648-48
E-Mail: info(at)alfred-hofmann.de


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